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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letzte Aktualisierung: 10. Februar 2026
Inkrafttreten: 10. Februar 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Nexworth (nachfolgend "wir", "uns" oder "Nexworth") und unseren Klienten (nachfolgend "Sie" oder "Klient") für alle Beratungsleistungen.

Nexworth
Bundesgasse 18
3011 Bern
Schweiz
E-Mail: [email protected]
Telefon: +41 31 528 39 47

2. Definitionen

Im Rahmen dieser AGB gelten folgende Definitionen:

  • "Dienstleistungen": Alle von Nexworth angebotenen Beratungsleistungen
  • "Klient": Natürliche oder juristische Person, die unsere Dienstleistungen in Anspruch nimmt
  • "Vertrag": Die Vereinbarung zwischen Nexworth und dem Klienten über die Erbringung von Dienstleistungen
  • "Lieferobjekte": Alle im Rahmen der Dienstleistung erstellten Berichte, Analysen und Empfehlungen
  • "Vertrauliche Informationen": Alle im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauschten nicht-öffentlichen Informationen

3. Vertragsschluss

3.1 Angebot und Annahme

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung (per E-Mail oder Brief) zwischen Nexworth und dem Klienten zustande. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.

3.2 Voraussetzungen

Der Klient bestätigt, dass er:

  • Mindestens 18 Jahre alt ist oder als juristische Person rechtsfähig ist
  • Befugt ist, im Namen der Organisation zu handeln
  • Die volle Geschäftsfähigkeit besitzt

4. Leistungsbeschreibung

4.1 Beratungsleistungen

Nexworth erbringt folgende Hauptleistungen:

  • Finanzrestrukturierungsberatung mit Bilanzanalyse und Cashflow-Modellierung
  • Leadership Alignment Workshops zur Führungsentwicklung
  • Digitale Bereitschaftsbewertungen für technologische Infrastruktur

4.2 Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang wird für jedes Engagement individuell vereinbart und in einem separaten Projektplan festgehalten. Dieser umfasst:

  • Detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen
  • Zeitrahmen und Meilensteine
  • Lieferobjekte und Berichte
  • Kommunikationsstrukturen

4.3 Verfügbarkeit

Unsere Dienstleistungen sind in der Schweiz verfügbar. Projekte außerhalb der Schweiz können nach Absprache durchgeführt werden.

5. Pflichten des Klienten

5.1 Mitwirkungspflichten

Der Klient verpflichtet sich:

  • Alle erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen
  • Ansprechpartner mit angemessenen Befugnissen zu benennen
  • Zugang zu relevanten Personen und Systemen zu gewähren
  • Zeitnah auf Rückfragen zu reagieren

5.2 Korrekte Informationen

Der Klient versichert, dass alle bereitgestellten Informationen wahrheitsgemäß, vollständig und aktuell sind.

5.3 Akzeptables Verhalten

Der Klient verpflichtet sich zu professionellem und respektvollem Verhalten gegenüber den Beratern von Nexworth.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1 Preise

Die Preise für unsere Dienstleistungen sind wie folgt (Stand Februar 2026):

  • Finanzrestrukturierung: CHF 240
  • Leadership Alignment Workshop: CHF 410
  • Digitale Bereitschaftsbewertung: CHF 640

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6.2 Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt wie folgt:

  • 50% bei Vertragsunterzeichnung als Anzahlung
  • 50% bei Abschluss des Projekts und Übergabe der finalen Lieferobjekte

Zahlungsfrist: 30 Tage nach Rechnungsstellung, netto ohne Abzug.

6.3 Zahlungsmethoden

Akzeptierte Zahlungsmethoden: Banküberweisung

6.4 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor:

  • Verzugszinsen von 5% p.a. zu berechnen
  • Die weitere Leistungserbringung bis zum Zahlungseingang auszusetzen
  • Den Vertrag nach schriftlicher Mahnung außerordentlich zu kündigen

7. Vertraulichkeit und Geistiges Eigentum

7.1 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauschten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des Projekts zu verwenden.

7.2 Dauer der Vertraulichkeitsverpflichtung

Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht für die Dauer des Vertrags und endet 5 Jahre nach Projektabschluss.

7.3 Geistiges Eigentum

Alle im Rahmen der Beratung erstellten Lieferobjekte (Berichte, Analysen, Empfehlungen) werden Eigentum des Klienten, sobald die vollständige Zahlung erfolgt ist. Nexworth behält sich das Recht vor:

  • Die verwendeten Methoden und Frameworks weiterhin zu nutzen
  • Anonymisierte Erkenntnisse für interne Zwecke zu verwenden
  • Keine Case Studies ohne schriftliche Zustimmung zu erstellen

8. Haftung und Gewährleistung

8.1 Sorgfaltspflicht

Nexworth verpflichtet sich, alle Dienstleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erbringen. Wir garantieren jedoch keine spezifischen Geschäftsergebnisse.

8.2 Haftungsbeschränkung

Die Haftung von Nexworth ist beschränkt auf:

  • Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit: volle Haftung
  • Leichte Fahrlässigkeit: Haftung begrenzt auf den Vertragswert
  • Indirekte Schäden, entgangener Gewinn: ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig

8.3 Ausschluss

Nexworth übernimmt keine Haftung für:

  • Schäden aufgrund unvollständiger oder falscher Informationen des Klienten
  • Nicht umgesetzte Empfehlungen
  • Externe Faktoren außerhalb unserer Kontrolle

8.4 Rechtliche Beratung

Unsere Beratung stellt keine rechtliche, steuerliche oder buchhalterische Beratung dar. Für solche Fragen sollten entsprechende Fachexperten konsultiert werden.

9. Projektdurchführung

9.1 Zeitrahmen

Die vereinbarten Zeitrahmen sind Richtwerte. Verzögerungen durch höhere Gewalt oder mangelnde Mitwirkung des Klienten führen zu einer angemessenen Verlängerung.

9.2 Änderungen

Wesentliche Änderungen am Projektumfang bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und können zu Anpassungen bei Preis und Zeitrahmen führen.

9.3 Abnahme

Der Klient verpflichtet sich, die Lieferobjekte innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe zu prüfen und abzunehmen oder begründete Mängel mitzuteilen.

10. Beendigung des Vertrags

10.1 Ordentliche Kündigung

Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich kündigen. Bereits erbrachte Leistungen werden entsprechend abgerechnet.

10.2 Außerordentliche Kündigung

Eine fristlose Kündigung ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich, insbesondere bei:

  • Wesentlicher Vertragsverletzung
  • Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen
  • Insolvenz einer Partei

10.3 Folgen der Beendigung

Nach Vertragsbeendigung:

  • Werden alle bis dahin erbrachten Leistungen abgerechnet
  • Bleiben Vertraulichkeitsverpflichtungen bestehen
  • Werden alle Arbeitsmaterialien zurückgegeben oder vernichtet

11. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für die Nichterfüllung von Vertragspflichten aufgrund höherer Gewalt. Als höhere Gewalt gelten insbesondere:

  • Naturkatastrophen
  • Krieg, Terrorismus, Aufstände
  • Pandemien
  • Behördliche Anordnungen
  • Streiks außerhalb unserer Kontrolle

12. Streitbeilegung

12.1 Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Schweiz unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

12.2 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bern, Schweiz.

12.3 Informelle Streitbeilegung

Vor Einleitung gerichtlicher Schritte verpflichten sich beide Parteien zu einem Versuch der außergerichtlichen Einigung.

13. Allgemeine Bestimmungen

13.1 Gesamtvereinbarung

Diese AGB zusammen mit dem individuellen Projektplan bilden die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen.

13.2 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

13.3 Abtretung

Der Klient darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Nexworth abtreten.

13.4 Verzicht

Das Unterlassen der Durchsetzung einer Bestimmung stellt keinen Verzicht auf die Durchsetzung dieser oder anderer Bestimmungen dar.

13.5 Mitteilungen

Alle vertraglichen Mitteilungen erfolgen schriftlich per E-Mail oder Post an die im Vertrag angegebenen Adressen.

14. Änderungen der AGB

Nexworth behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern. Änderungen werden dem Klienten mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt. Die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung nach Inkrafttreten gilt als Zustimmung zu den geänderten AGB.

15. Kontakt

Bei Fragen zu diesen AGB kontaktieren Sie uns bitte:

Nexworth
Rechtsabteilung
Bundesgasse 18
3011 Bern
Schweiz

E-Mail: [email protected]
Telefon: +41 31 528 39 47

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